Sonntag, 22. Juni 2014
Ich stelle nur Fragen
Wenn Menschen nur noch anhand ihrer Tätigkeiten beschrieben werden, dann ist das wahrscheinlich nur die Einschätzung des äußeren Umfeldes.
Wir minimieren demnach die Personen darauf, was sie machen oder was wir denken, was sie machen. Es ist ein Urteil, bei dem ein Gespräch ausgespart wird. Wir geben der Individualität so viel Freiraum, dass wir sie isolieren.
Ein Beispiel:
Unsere geliebte Straßenverkehrsordnung wurde zum April 2013 abgeändert, bzw. abgegendert, so dass alle Verkehrsteilnehmer auf ihre Teilnahme reduziert sind. Die Menschen werden als fahrend mit den entsprechenden Verkehrsmitteln und zu Fuß gehend beschrieben.
Die Frage, die nun im Raum steht: Hat diese Einteilung Auswirkungen auf unsere Strafbarkeit?
Wenn ich nun einen Unfall (hoffentlich nur Blechschaden) mit dem Auto baue, weil ich zu lange einer oder mehrerer schönen zu Fuß gehenden hinterher geschaut habe, bin ich da am Unfall schuld? Schließlich bin ich in diesem Moment im fahrenden Auto, sitze hinter dem Lenkrad, habe meine Hände in 10-vor-12-Stellung, meinem rechten Fuß am Gaspedal und meinen linken in der Nähe der Kupplung (der geneigte Leser wird merken, dass ich im Beispiel ein Auto mit Gangschaltung fahre), doch ist in diesem Moment meine Tätigkeit nicht Autofahrend, sondern Glotzend? An dieser Stelle müsste man die Straßenverkehrsordnung heranziehen und die Suchfunktion mit den Worten glotzen, glotzend und ähnlichem durchlaufen lassen. Ich vermute, dass es 0 Treffer geben wird.
Nächstes Beispiel:
Ich feiere bewusst. Soll heißen, ich achte darauf, dass ich genügend trinke. Und sollte die Strecke länger sein, ist das Fahrrad das Mittel der Wahl. Auch ist dieses gut als Stütze zu gebrauchen und wenn sich so ein Rad erst mal dreht, dann richtet es sich von allein auf - praktisch. Aus persönlicher Erfahrung kann, muss ich aber sagen, dass so ein Drahtesel auch schon mal bockig ist. Wenn ich nun also eine Überlandfahrt, nach getaner Feier vor mir habe und sich mein Fahrrad, auf Grund von plötzlichen und unerwarteten Sonnenscheins dazu entschließt spontan an so einem Pinguin, den weiß-schwarzen Wegbegrenzern mit Katzenaugen, halt zu machen. Worauf dieser, überrascht wie ich, aber im Gegensatz zu mir bricht und sich zu allem Spaß der Sonnenschein als Licht der Frontscheinwerfer von Polizeiautofahrenden entpuppt. Was dann?
Die Zerstörung so eines Pinguins ist ein schwerer Eingriff in die Straßenführung, stand er mir doch im Weg. Die irgendwie fröhlich lächelnd wirkenden Polizisten denken da anders als ich. Und ohne sich mir vorzustellen, wollen sie ziemlich viel von mir wissen. Wer ich bin und wie alt. Die erste Frage scheint mir viel zu philosophisch und die zweite zu persönlich. Dann wollen sie auch noch wissen, woher ich komme, wohin ich gehe und ob ich etwas getrunken habe.
Ich antworte: Voohn dah, naach dohrt, 'türlisch.
Etwas verwundert über die unerwartete Konversation, versuche ich wieder meinen Drahtesel zu satteln, damit dieser schnellstmöglich in seinen Unterstand kommt. - Am nächsten Tag ergibt sich die Frage: Wo bin ich? Und später auch eine zur Straßenverkehrsordnung. Was war meine Tätigkeit? War ich ein Fahrradfahrender? Zu dem ein bewusst Fahrrad fahrender? Bestand nicht meine Tätigkeit darin, möglichst unauffällig zu sein? Die Suche nach Unauffallender bzw. möglichst Unauffallender (ich war ja schließlich am Ende doch gestürzt) beginne ich im Duden, dann in der Straßenverkehrsordnung.
Mit dieser Suche endet auch diese Geschichte.

... comment